Geschätzte Kunden
Gerne informieren wir Sie über die wichtigsten Kennzahlen für das Jahr 2021. Speziell weisen wir auf folgende Änderungen hin:
- Aufgrund der Volksabstimmung im Zusammenhang mit dem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, wird der EO-Beitragssatz ab 01.01.2021 von 0.45 auf 0.5% erhöht. Dies hat Auswirkungen auf den AHV-Abzug (AHV, IV, EO), welcher neu 10.6% (bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 5.3%) entspricht. Wir bitten Sie, dies in Ihren Lohnabrechnungen bzw. Lohnprogrammen zu berücksichtigen.
- generelle Anpassungen der Leistungen aus der 1. Säule (Alters-, Hinterlassenen- und IV-Renten) sowie Anpassungen der Grenzbeträge der 2. Säule
- Säule 3a (gebundene Vorsorge): Die maximale Einlage beträgt ab 2021 CHF 6’883 (bzw. CHF 34’416 ohne 2. Säule)
Eine Übersicht sowie weitere Anpassungen haben wir für Sie zusammengestellt: